Christoph Arnold ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Bonn tätig.
2002 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Köln den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.
2003 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Köln weiterhin den Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.
Die Verknüpfung der beamtenrechtlichen
Spezialkenntnisse eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht einerseits mit der Durchsetzungsfähigkeit und dem
unbedingten Einsatz für den Mandanten eines Fachanwaltes für Strafrecht anderseits, führt
gerade bei der Vertretung von Beamten zu meist erfolgreichen Fällen und (besonders
wichtig) zu zufriedenen Mandanten.
Rechtsanwalt Arnold berät und vertritt Mandanten bundesweit in ganz Deutschland.