Rechtsanwalt Arnold ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht einerseits und als Fachanwalt für Strafrecht andererseits auf die beiden Bereiche des öffentlichen Dienstrechts und die Straf- und Disziplinarverteidigung von Beamten, Soldaten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes spezialisiert.

Einzelheiten hierzu erfahren Sie in den nebenstehenden Rubriken.